Aktuelles
Gesetzgebung
- Neuer Paragraf 25 a AufenthG in Kraft getreten. [mehr ...]
- § 31 Absatz 1 Ziffer 1 AufenthG geändert (§ 31 AufenthG: Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) [mehr ...]
- Neue Regeln zur Residenzpflicht [mehr ...]
Rechtsprechung
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Ausweisungsschutz eines drittstaatigen Vaters eines deutschen Kindes
[mehr ...] - Im Iran drohende menschenrechtswidrige Behandlung [mehr ...]
- Pflicht zur Prüfung von Duldungsgründen [mehr ...]
- Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe [mehr ...]
- * Entlassung aus der Abschiebungshaft [mehr ...]
- * Verbot der Abschiebung eines ausländischen Vaters von zwei ausländischen Kindern [mehr ...]
- * Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Vaters eines deutschen Kindes, auch wenn diese mehr als 400 km getrennt voneinander wohnen [mehr ...]
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A K T U E L L E S
Ausweisungsschutz eines drittstaatigen Vaters eines deutschen Kindes
1. Das unionsbürgerliche Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Elternteils gemäß Art. 20 AEUV nach dem EuGH-Urteil (Rs. C-34/09, InfAuslR 2011, 179) verdrängt die nationalen aufenthaltsrechtlichen Regelungen insbesondere zum Familiennachzug. Dieses EU-Aufenthaltsrecht gilt jedoch nicht unbeschränkt, sondern findet seine Schranken im primärrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Art. 5 Abs. 4 EUV. Zur Harmonisierung des europäischen Menschenrechtsschutzes sind bei einem straffällig gewordenen Elternteil in diesem Rahmen die sogenannten Boultif/Üner-Kriterien des EGMR zu berücksichtigen. 2. Ob insoweit auch die Bestimmungen des Art. 28 der Unionsbürger-RL 2004/38/EG entsprechend anzuwenden sind, bleibt offen. 3. Bei Anwendung von Art. 28 Abs. 2 RL 2004/38/EG ist eine Relativierung des Wahrscheinlich-keitsmaßstabs nach Maßgabe der Schwere der drohenden Rechtsgutsverletzung unzulässig. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2011) Zurück zur letzten Seite ... |