Aktuelles
Gesetzgebung
- Neuer Paragraf 25 a AufenthG in Kraft getreten. [mehr ...]
- § 31 Absatz 1 Ziffer 1 AufenthG geändert (§ 31 AufenthG: Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) [mehr ...]
- Neue Regeln zur Residenzpflicht [mehr ...]
Rechtsprechung
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Ausweisungsschutz eines drittstaatigen Vaters eines deutschen Kindes
[mehr ...] - Im Iran drohende menschenrechtswidrige Behandlung [mehr ...]
- Pflicht zur Prüfung von Duldungsgründen [mehr ...]
- Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe [mehr ...]
- * Entlassung aus der Abschiebungshaft [mehr ...]
- * Verbot der Abschiebung eines ausländischen Vaters von zwei ausländischen Kindern [mehr ...]
- * Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Vaters eines deutschen Kindes, auch wenn diese mehr als 400 km getrennt voneinander wohnen [mehr ...]
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A K T U E L L E S
§ 31 Absatz 1 Ziffer 1 AufenthG geändert
§ 31 AufenthG: Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten (1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn
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